Datenschutz und Bußgeldbemessung
Hans Kudlich, Universität Erlangen, und Georg Thüsing, Universität Bonn, halten es in der FAZ vom 15. Januar nicht für den richtigen Weg, die Sanktionen für Datenschutz-Verstöße am Umsatz des Unternehmens anzusetzen, wie es das im Oktober 2019 verabschiedete Konzept der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen vorsieht.