Biometrische Sensoren sind leicht zu täuschen
Der Journalist Bernd Schöne beschreibt in der Ausgabe 5-2019 von Protector, S. 41-43, wie ein unter dem Pseudonym Starbug bekannter Hacker mehrfach bewiesen hat, wie leicht biometrische Sensoren oder Gesichtserkennung zu täuschen sind. Das gilt sowohl für den Fingerabdruck wie für die Iris- und für Venenerkennungssysteme. In 95 % der Fälle haben die getesteten Venenerkennungssysteme den Zutritt unter falscher Identität mittels Attrappe erlaubt. Der Aufbau der Handvenenscanner ist den Hackern entgegengekommen.
Sie verwendeten Algorithmen gleichen Ursprungs. Das erleichtere den Bau einer universellen Attrappe. Auch fehlten eine Lebenderkennung und ein wirklicher 3D-Scan. Allerdings ist die praktische Bedeutung der Hackingmöglichkeiten eher gering. Schon eine Überwachungskamera neben dem Handvenenscanner werde einen Angreifer davon abhalten, eine Attrappe in das Gerät zu halten. Jetzt würden sich die Hacker mit der Retina beschäftigen. Die Anatomie des Augenhintergrundes ist die aufwendigste, aber auch sicherste biometrische Methode.
San Francisco verbietet Gesichtserkennung durch Behörden
Nach einem Bericht von spiegel.de vom 15. Mai hat San Francisco als erste Stadt in den USA den Einsatz von Gesichtserkennung durch Behörden verboten. Die Gefahr, dass solche Technologien die Bürgerrechte verletzen können, überwiegt die behaupteten Vorteile bei Weitem. Der Einsatz von Gesichtserkennung droht rassistische Ungerechtigkeit zu verschärfen und bedrohe die Möglichkeit, frei von ständiger Beobachtung durch die Regierung zu leben.
Ergebnisse des Pilotprojekts am Bahnhof Berlin-Südkreuz
Hendrick Lehmann befasst sich in der Ausgabe 5-2019 von Protector, S. 38-40, mit Ergebnissen des Pilotprojekts Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz. Die durchschnittliche Trefferrate in der ersten Testphase hat bei 68,5 %, die maximale Trefferrate bei 86,3 % gelegen, die Falschakzeptanzrate (FAR: das Verhältnis der Anzahl falsch erkannter Personen zur Gesamtanzahl der in einem bestimmten Zeitraum detektierten Gesichter, die nicht zur Referenzdatenbank gehörten) der Einzelsysteme zwischen 0,21 und 0,25 %. In der zweiten Testphase ist die Referenzdatenbank mit den qualitativ hochwertigen Bildern durch eine neue Referenzdatenbank ersetzt worden, die aus Bildern der freiwilligen Teilnehmer bestanden hat, die aus den Videoströmen der für die Phase eins genutzten drei Kameras extrahiert worden sind.
Die Ergebnisse dieser Testphase haben im Schnitt eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der drei getesteten Systeme gezeigt, dies hat an der höheren Zahl an Referenzbildern gelegen, die für den Abgleich zur Verfügung standen. So hat die maximale Trefferrate eines Systems bei 91,7 % gelegen, die durchschnittliche Rate aller Systeme zusammen bei 91,2 %. Nach Einschätzung der Bundespolizei können durch den Einsatz dieser Technik mehr Fahndungserfolge erzielt werden. Der Einsatz kann überall dort erfolgen, wo polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum stattfindet.
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