Der DSD enthält in der Ausgabe 2-2018 mehrere Fachbeiträge zu dem von der Koalition im Bund geplanten eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetz.
Gregor Lehnert (BDSW) bezeichnet es als ein Ziel, die privaten Sicherheitsdienste in den Zuständigkeitsbereich der Innenbehörden zu überführen, wie dies in fast allen Mitgliedsstaaten der EU der Fall ist. Wichtig sei ferner vor allem eine schnelle und unbürokratische Überprüfung von Sicherheitsmitarbeitern sowie eine Vermeidung von unnötigen und zeitaufwändigen Doppelüberprüfungen.
Manfred Buhl (Securitas Deutschland) begrüßt in seinen Anmerkungen zum Koalitionsvertrag die geplanten Maßnahmen zur präventiven Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sowie die Förderung intelligenter Sicherheitstechnik.
Der BDLS begrüßt die Absicht der Koalitionäre, bestehende Schwächen in den Rahmenbedingungen für die Durchführung der Kontrollen im Passagier- wie im Frachtbereich möglichst zu beseitigen. Gewarnt werden müsse aber vor einer Rücknahme der Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen unter der Aufsicht der Luftsicherheitsbehörden.
In dem geplanten eigenständigen Gesetz werden nicht alle von der Sicherheitsbranche erhobenen Forderungen – die der Autor noch einmal skizziert – berücksichtigt werden können, weil es an der Regelungsbefugnis des Bundes oder an der Gesetzesqualität fehle. Von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Sicherheitsbranche ist die Verknüpfung der neuen Qualitätsnorm DIN 77200 mit dem eigenständigen Gesetz bzw. dem Vergaberecht.
Mitgestaltung eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes
Dr. Berthold Stoppelkamp (BDSW) hebt die sicherheitspolitischen Handlungsziele für mehr Sicherheit im Koalitionsvertrag hervor und sagt zu, dass sich der BDSW in die Mitgestaltung eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes auf Basis seines Positionspapieres zur Bundestagswahl einbringen wird. Es geht darum, die Sicherheitsarchitektur Deutschlands durch Stärkung der privatwirtschaftlichen Säule nachhaltig robuster zu machen.