Extremismus in der Wirtschaft
Der Bundesverband ASW spricht sich in seinem Newsletter vom 2. August zusammen mit dem BfV für eine verstärkte Prävention und Sensibilisierung zum Thema Extremismus in der deutschen Wirtschaft aus. Aus Sicht des Verfassungsschutzes bietet vor allem die schleichende Entgrenzung zwischen legitimem bürgerlichem Protest und extremistischen Strömungen Anlass zur Wachsamkeit. Radikalisierungstendenzen und extremistische Einflüsse auf Mitarbeiter könnten auch im Unternehmen erkennbar werden. Handlungsempfehlungen zur Prävention des ASW beziehen sich auf den Aufbau eines Notfall- und Krisenmanagements, den Aufbau und die Vernetzung von Kontaktpersonen außerhalb eines Unternehmens, Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern, offene und schnelle Kommunikation sowie Entwicklung und Implementierung von Frühwarnsystemen. Eine wichtige Maßnahme der Prävention kann zum Beispiel durch das Monitoring von Social-Media-Kanälen realisiert werden.
VW: arbeitsrechtliche Konsequenzen bei extremistischen Aktionen
VW sagt Rechtsextremisten im Unternehmen den Kampf an, titelt die FAZ am 10. Juli. VW hat seine Betriebsvereinbarung über „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ durch folgenden Text ergänzt: „ Äußerungen, Verhaltensweise und Symbole, die fremdenfeindlich, extremistisch, antisemiotisch oder auf andere Weise menschenverachtend sind oder damit im Zusammenhang stehen, widersprechen Respekt und Toleranz und verstoßen gegen die Grundsätze, dieser Betriebsvereinbarung.“ Susanne Preuk, Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses bei VW habe betont, wer an den Standorten von VW extremistische Symbole setzt oder menschenverachtende Äußerungen von sich gibt, der muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Die FAZ berichtet, bei den Betriebsratswahlen 2018 ist in mehreren Daimler-Werken zum Beispiel die nationalistische Liste Zentrum Automobil mit rund 300 Kandidaten angetreten und habe in einigen Werken auch Vertreter in das Gremium entsandt.
Brandstiftungen in Berlin
Morgenpost.de meldet am 23. Juli, in Berlin sind im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 164 Fahrzeuge direkt in Brand gesetzt und weitere 115 durch übergreifende Flammen in Mitleidenschaft gezogen worden. Bei einem Teil der Anschläge geht die Polizei von politischen Motiven aus. Die Täter werden im linksextremistischen Spektrum vermutet. Durch sie sind bisher 19 Firmenfahrzeuge und 12 Privatwagen in Brand gesetzt, 28 weitere beschädigt worden. Bei den meisten Brandstiftungen sind nicht politische Motive ausschlaggebend gewesen, sondern Vandalismus, pyromanische Tendenzen, Racheaktionen im privaten Umfeld, Versicherungsbetrug und die Verdeckung einer anderen Straftat. 2018 hat die Polizei in Berlin 273 Brandstiftungen (mit insgesamt 446 brennenden Autos) an Fahrzeugen ermittelt. 2011 sind es noch 537 gewesen.
Aktivisten dringen in Kohlekraftwerk ein
Aktivisten vom Bündnis „Ende Gelände“ sind auf das Areal des Kohlekraftwerks in Mannheim gelangt, meldet Süddeutsche.de am 3. August. Einige haben sogar ein Kohleförderband erklommen. Mit ihrer Aktion wollten sie gegen den CO2-Ausstoß der Anlage protestieren. Das Steinkohlekraftwerk ist nach einer Mitteilung von „Ende Gelände“ für etwa 8 % der CO2-Emissionen in Baden-Württemberg verantwortlich. Umweltschützer hatten in der Vergangenheit immer wieder den Betrieb des gigantischen Meilers kritisiert und das Kraftwerk als „Klimakiller“ bezeichnet und – vergeblich – dagegen geklagt.
Nicht nur Staat und Gesellschaft, auch die Wirtschaft ist von extremistischen Personen und Gruppen bedroht. Immer wieder kommt es zu Anschlägen vor allem linksextremistisch motivierter Täter auf Anlagen und KFZ von Unternehmen, die im Bewusstsein der Linksextremisten den Kapitalismus symbolisieren oder denen von Linksextremisten vorgeworfen wird, mit ihrer Rüstungsproduktion den Militarismus zu fördern. Besonders sorgfältig sollten Unternehmen darauf achten, dass sich unter den eigenen Mitarbeitern keine Extremisten befinden, die ihr verfassungswidriges Gedankengut verbreiten, dadurch die betriebliche Atmosphäre verderben und bei Bekanntwerden ihres missionarischen, aggressiven oder fremdenfeindlichen Verhaltens das Image des Unternehmens schädigen. Rechtsextremisten, Linksextremisten oder islamistische Extremisten, insbesondere Salafisten, sie alle können durch die Verbreitung von Hassparolen, Hetze, Beleidigungen und unverhüllte Drohungen mit Gewalt dem Unternehmen Schaden zufügen. Präventiv dagegen vorzugehen ist schwierig. Wenn das auf Verhaltensänderung abzielende Gespräch und die Abmahnung erfolglos bleiben, müssen die Mittel der Arbeitsplatzveränderung, der Kündigung und bei kriminellem Verhalten die Sttrafanzeige genutzt werden, um den Betriebsfrieden wieder herzustellen und weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Auf jeden Fall sollte das bedrohte Unternehmen den Rat des Verfassungsschutzes einholen. Es ist zu begrüßen, dass der ASW zusammen mit dem BfV die Notwendigkeit verstärkter Prävention und Sensibilisierung der Wirtschaft für dieses Bedrohungsphänomen betont hat.