Über 77.000 Geldwäsche-Verdachtsfälle 2018
Am 10. Oktober berichtet die FAZ, dass der Bundesverband deutscher Banken eine ganze Reihe von Nachbesserungen der Regeln für die Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsfällen zur Geldwäschebekämpfung fordert. Allein 2018 haben die deutschen Banken 77 252 Fälle gemeldet, aus denen 275 Anklagen, Urteile und Strafbefehle hervorgegangen sind, hat der Geschäftsführer Torsten Höche betont. Die hohe Zahl von Verdachtsfällen, die von den Behörden überprüft werden müssen, führt das System „ad absurdum“.
Es ist oft nicht ganz eindeutig, welche Verpflichtungen nun eigentlich für eine Bank gelten. Ein Grund für den rapiden Anstieg der Fallzahlen liegt offenbar auch darin, dass die Sanktionen gegen Geldwäschebeauftragte für den Fall, dass sie einen Verdacht nicht ordnungsgemäß melden, verschärft wurden. Derzeit wird darüber nachgedacht, die Schwelle für eine Bestrafung noch weiter herabzusetzen. Dann kann schon Fahrlässigkeit für eine Bestrafung ausreichen. Ein Problem für die einen Verdacht meldende Bank ist zum Beispiel, dass sie keine Rückmeldung dazu erhält, was aus ihren Meldungen geworden ist.
Antifinancial Crime-Alliance
Die Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion, das BKA und die BaFin haben zusammen mit einer Reihe von Banken die „Antifinancial Crime- Alliance“ (AFCA) als Public/Private-Partnership (PPP) gegründet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen, berichtet der Newsletter des Behördenspiegel am 7. Oktober.
Geldwäschebekämpfung in der Schweiz
Die Schweizer Regierung hat mitgeteilt, dass die Bundespolizei ab 2020 das Anti-Geldwäscheprogramm „go-AML“ der UNO für Geldwäschebekämpfung einsetzen wird, meldet die FAZ am 26. November. Mit go-AML können Verdachtsmeldungen über ein Online-Portal gesichert entgegengenommen und bearbeitet werden. Das Verfahren wird von Behörden in 50 Ländern eingesetzt.
Geldwäscheverdacht gegen nordeuropäische Banken
Auch SEB ist in einen Geldwäscheskandal verstrickt, berichtet die FAZ am 29. November. Die in den baltischen Staaten expandierenden nordeuropäischen Banken bekommen dort die Geldwäsche nicht in den Griff. So sollen über baltische Konten der SEB zweifelhafte Überweisungen im Wert von 45 Millionen Euro abgewickelt worden sein. Sie sind von Unternehmen mit Verbindungen zu suspekten Geldflüssen aus Russland veranlasst worden. Ausgangspunkt der Untersuchungen sind Geschäfte der dänischen Danske Bank in Estland. Gegen Danske wird in mehreren Ländern ermittelt.
Geldwäsche bleibt ein wichtiges Thema für das Risikomanagement und Compliance in verschiedenen Wirtschaftsbranchen. Die Summe der Nchrichten über Geldwäsche und ihre Bekämpfung im Securitas-Blog zeigt aber auch das ernsthafte Bemühen in der EU, dieses kriminalitäts- und terrorismusfördernde Phänomen wirksam zu bekämpfen. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie hat die EU eine Reihe von Verschärfungen und Klarstellungen in den Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kunden (Know Your Customer) und in den Meldepflichten vorgegeben, die in Deutschland mit dem Geldsäschegesetz 2020 umgesetzt werden. Es geht sogar über die 5. Geldwäscherichtlinie hinaus. Die wichtigsten ab 2020 geltenden Änderungen sind:
– Aufnahme der Finanzunternehmen, einschließlich der Dienstleister für sog. Kryptowährungen (z.B. Bitcoins)
– Einbeziehung von Pacht- und Mietvertragsvermittlungen
– Ausdehnuzng auf Kunstvermittler, einschleißlich Auktionatoren
– Absenkung des Bargeldschwellenwertes beim Handel mit Edelmetallen auf 2.000 Euro
– Risikomanagement-Vorhaltung wird an Verpflichteteneigenschaft gekoppelt
– Sorgfalts- und Identifizierungspflicht orientiert sich stärker am Geldwäscherisiko
– öffentlicher Zugang zum Transparenzregister
– Erweiterung der Bußgeldtatbestände.