Mehr rechtsextreme Gefährder
Tagesschau.de berichtet am 20. Februar über neueste Zahlen des BKA, die einen weiteren Anstieg im Bereich des Extremismus und insbesondere bei rechtsextremen Gefährder gibt. Demnach waren Mitte Februar rund 60 Personen als Gefährder im Bereich politisch motivierte Kriminalität rechts eingestuft. 26 von ihnen sind laut BKA in Haft. Seit dem Beginn der Erfassung (2012) habe sich die Zahl verfünffacht. Die Zahl der religiös motivierten Gefährder hat das BKA mit 660 angegeben. Sie ist laut Sprecherin von 2007 bis 2018 kontinuierlich gestiegen und hat sich in jener Zeit verzehnfacht. Unter Linksextremisten lag die Zahl der Gefährder dem BKA zufolge Ende Januar bei fünf. Dieser einstellige Bereich im Extremismus- Spektrum ist relativ konstant.
Verbot der Webseite „linksunten.indymedia“
„Neue Dimension der Gewalt?“ fragt tagesschau.de am 28. Januar. Mitte Januar ist im Internet der Aufruf veröffentlicht worden: „Alle nach Leipzig: Bullen angreifen“. Bei einer Demo gegen das Verbot der linksextremistischen Webseite „linksunten.indymedia“ am 25. Januar griffen dann gewaltbereite Autonome Polizisten mit Steinen an, zerschlugen Scheiben parkender Autos und einer Straßenbahnhaltestelle. Die Webseite ist vor zwei Jahren vom BMI verboten worden. Sogar eine Anleitung zum Bau von Molotowcocktails inklusive zeitverzögerter Zündung hat man dort finden können. Drei Beispiele, bei denen jeweils ein Tatbegehungsschreiben auf indymedia veröffentlicht worden ist: Am 3. Oktober hätten auf einer Baustelle in Leipzig mehrere Kräne gebrannt, mit Schaden in Millionenhöhe; bereits zum zweiten Mal ist das Auto eines Kolumnisten des Axel-Springer-Verlages in Brand gesteckt worden; und eine Immobilienmaklerin ist in Leipzig an ihrer Wohnungstür mit Faustschlägen angegriffen worden. Die Verfassungsschutzbehörden sehen angesichts solcher Fälle eine neue Eskalationsstufe linksextremistischer Gewalt erreicht. Auch die Gefahr für Leib und Leben Unbeteiligter wird billigend in Kauf genommen. Prof. Hans Gerd Jaschke spricht von einer neuen Form von Militanz, die eine gewisse terroristische Qualität entwickelt.
Brandanschläge auf Autos von Thyssenkrupp
Der Bundesverband ASW berichtet in seinem Newsletter vom 31. Januar über Brandanschläge auf Autos des Unternehmens Thyssenkrupp in der Nacht zum 31. Januar. Mehrere Autos gingen in mehreren Berliner Bezirken in Flammen auf.
Im Vordergrund der Nachrichten zur Unternehmenssicherheit stehen l i n k s- extremistische Organisationen und Ereignisse, weil immer wieder Anlagen und Fahrzeuge von Unternehmen mit linksextremistischer Motivation angegriffen werden. So wurden am 31. Januar, 1. und 7. Februar in Berlin Transporter von Amazon angezündet und ein Büro des Unternehmens beschädigt. Insgesamt wurden allein im ersten Halbjahr 2019 31 Fahrzeuge in Brand gesteckt und weitere 28 durch übergreifende Flammen in Mitleidenschaft gezogen. Und am 23. September verübte die „Vulkangruppe OK“ einen Anschlag auf die Berliner S-Bahn, so dass der Bahnverkehr unterbrochen werden musste. Von besonderer Gefährlichkeit sind aber – wie sich auch aus dem Blogeintrag ergibt – der Rechtsextremismus und sein rechtsterroristisches Potential. Weil sich rechtsextremistische Karrieren auch innerhalb der Belegschaft eines Unternehmens entwickeln und rechtsextremistische Ideen und Bedrohungen ausbreiten können, sind Unternehmen aus gesellschaftspolitischen, rechtsstaatlichen und sicherheitspolitischen Gründen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung solcher Entwicklungen zu treffen. So hat VW seine Betriebsvereinbarung über „partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ durch folgenden Zusatz ergänzt: „Äußerungen, Verhaltensweisen und Symbole, die fremdenfeindlich, extremistisch, antisemitisch oder auf andere Weise menschenverachtend sind oder damit im Zusammenhang stehen, widersprechen Respekt und Toleranz und verstoßen gegen die Grundsätze dieser Betriebsvereinbarung“. Zu den angemessenen Präventionsmaßnahmen gehört auch, dass es Zeugen und Opfern menschenverachtender, rassistischer, extremistischer und menschenverachtender Äußerungen und Drohungen möglich sein muss, durch „Whistleblowing“ einer dafür vorgesehenen Stelle im Unternehmen oder einem Ombudsmann ohne Gefährdung, also auch anonym, solche Wahrnehmungen zu melden. Auch der Bundesverband ASW hat sich in seinem Newsletter vom 2. August, zusammen mit dem BfV, für eine verstärkte Prävention gegen extremistische Entwicklungen ausgesprochen. Zu den empfohlenen Handlungen gehören die Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Implementierung eines Frühwarnsystems.