Brandschutzkonzeption in der Gebäudeplanungsphase
Die Notwendigkeit einer Brandschutzkonzeption in der Gebäudeplanungsphase thematisiert Arne Zucker (GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH) in der Zeitschrift Protector (Ausgabe 6/2018).
Rechtlich gesehen sind Bauherren auf der sicheren Seite, wenn sie einen Sonderfachmann mit der Erstellung eines Brandschutznachweises beauftragen, denn dieser haftet für sein Werk.
Nach Schätzungen der Bayerischen Architektenkammer von 2012 rechnet man damit, dass der präventive Brandschutz rund ein Fünftel der Gesamtbaukosten ausmacht. Es ist von Vorteil, die Technik oder Nutzung im Brandschutzkonzept an die Brandabschnitte anzupassen. Wichtig ist es, mögliche Brände und deren Schäden durch geeignete Baumaßnahmen auf kleine Bereiche zu begrenzen.
Löschen mit Aerosol
Löschen mit Aerosol ist das Thema von Reiner Koschel (EGON HARIG GmbH) in der Juni-Ausgabe von Protector.
Alle 25 Minuten brennt in Deutschland eine Fabrikhalle, eine Industrieanlage oder eine Lagerhalle. Experten schätzten, dass 40 Prozent der Unternehmen nach einem Brand sofort ruiniert sind; weitere 30 bis 40 Prozent melden innerhalb der drei Folgejahre Konkurs an.
Die häufigsten Brände werden mit einem gezielten Aerosolstrom gelöscht. Demgegenüber wird bei einer Raumflutung das Feuer in einem Schaltkasten, Zimmer, Lager oder in einem Bearbeitungszentrum durch die gleichmäßige Verteilung des Aerosols gelöscht. Das Löschprinzip bei Feststoff-Aerosol basiert nicht auf dem Entzug von Sauerstoff oder auf Kühlung, sondern auf dem Prinzip der Unterbrechung des Oxidationsprozesses auf molekularer Ebene. Während des Löschprozesses besteht keine Gefahr durch eine mögliche Leitfähigkeit des Löschmittels, wie es beispielsweise bei Wasser der Fall ist.
Reiner Koschel beschreibt unterschiedliche (Auslöse-)Systeme und die Kombination der Brandmeldeanlage mit dem Aerosol Feuerlöschgenerator Typ Dynameco (von Dynamit Nobel Defence) zu einem modularen Brandmelde- und Löschsystem für die verschiedensten Einsatzbereiche.
DIN-Norm VDE 0826-2
Stephan Kreutzer (Atral-Secal) befasst sich in der Ausgabe 6-2018 der Zeitschrift GIT mit der neuen DIN-Norm VDE 0826-2. In Verbindung mit den Normen der Reihe DIN EN 54 verfolgt die DIN VDE 0826-2 das Schutzziel „Personenschutz durch Evakuierung“ und eine dauerhafte Betriebssicherheit für Bewohner, Eigentümer, Betreiber, Planer und Errichter sogenannter kleiner Sonderbauten (Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten sowie besondere Wohnformen für Senioren und Behinderte).
Da die Überwachung der Vernetzung fortlaufend sichergestellt ist, ist eine Brandwarnanlage nach DIN VDE0826-2 geeignet, die zwingenden Vorgaben der Landesbauordnungen zu erfüllen. Nach der Norm müssen Brandwarnanlagen durch eine Fachfirma geplant, installiert und instand gehalten werden. Die Norm sieht explizit eine stille Signalisierung vor.
Grundvoraussetzung ist, gezielte Informationen über ein detektiertes Brandereignis von der Brandwarnanlage an Helfer weiterzuleiten. Diese müssen innerhalb von 60 Sekunden quittiert werden. Bleibt die Quittierung aus, muss eine Warnung des Bereichs erfolgen. Soweit die Norm in den „Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen“ der Landesbauordnungen künftig aufgeführt ist, ist sie verbindlich anzuwenden.
Vielen Dank für den interessanten Artikel über Brandwarnanlagen. Ich finde das Thema sehr spannend und habe im Internet auch schon einige gute Seiten gefunden.